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   BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98   

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BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98 (https://dejure.org/1999,3931)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1Z BR 101/98 (https://dejure.org/1999,3931)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1Z BR 101/98 (https://dejure.org/1999,3931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlusserbeneinsetzung in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament; Voraussetzungen des "Berliner Testamentes"; Voraussetzungen der Wechselbezügigkeit; Anordnung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament; Vorliegen einer, durch unrichtige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2069, § 2084, § 2269, § 2270
    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1388
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Bei der Ermittlung des hypothetischen Willens ist zu fragen, wie die Ehegatten ihre letztwillige Verfügung inhaltlich gestaltet hätten, wenn sie die spätere Entwicklung vorausschauend bedacht hätten (vgl. BayObLGZ 1988, 165/167 m.w.N.).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Daraus rechtfertigt sich regelmäßig die Folgerung, daß er ohne die Verfügung des anderen Ehegatten seine Verfügung nicht getroffen hätte (vgl. KG OLGZ 1993, 398/404; Staudinger/Kanzleiter BGB 1998 § 2270 Rn. 7).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Die Wechselbezüglichkeit muß für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Da die ihnen vom Nachlaßgericht - auch ohne Antragstellung - eingeräumte Miterbenstellung durch die Entscheidung des Landgerichts beseitigt worden ist, sind sie beschwert, zumal sie den entsprechenden Erbscheinsantrag noch im Zeitpunkt ihres Rechtsmittels hätten stellen können (vgl. BGH NJW 1993, 662 ; BayObLG NJW-RR 1992, 150 ).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Sie sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre bzw. wenn jede Verfügung mit Rücksicht auf eine andere Verfügung getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll.(vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1358 ; 1992, 1102).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Sie sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre bzw. wenn jede Verfügung mit Rücksicht auf eine andere Verfügung getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll.(vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1358 ; 1992, 1102).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Allein der Umstand, daß die Erblasserin und ihr Ehemann keine eigenen leiblichen Abkömmlinge hatten (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572/1573 für d en Fall der Schlußerbeneinsetzung der gesetzlichen Erben des überlebenden Ehegatten), erlaubt im vorliegenden Fall, in dem die Kinder des Ehemanns als testamentarische Erben eingesetzt sind, nicht die Annahme, daß die Ehegatten über die wechselbezügliche gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben hinaus am weiteren Schicksal des gemeinsamen Nachlasses nach dem Tod des Überlebenden kein sonderliches Interesse hatten.
  • BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Ihr Beschwerdebegehren schließt jedoch das Ziel der Einziehung des Miterben-Erbscheins ein, da erst nach dessen Einziehung der von ihr beantragte Alleinerbschein erteilt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ).
  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Da die ihnen vom Nachlaßgericht - auch ohne Antragstellung - eingeräumte Miterbenstellung durch die Entscheidung des Landgerichts beseitigt worden ist, sind sie beschwert, zumal sie den entsprechenden Erbscheinsantrag noch im Zeitpunkt ihres Rechtsmittels hätten stellen können (vgl. BGH NJW 1993, 662 ; BayObLG NJW-RR 1992, 150 ).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (vgl. BGH FamRZ 1967, 411/412; BayObLGZ 1984, 208/211, st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
  • BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 126/00

    Verhältnis zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament

    Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB sind letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf eine andere getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1983, 213/216 f.; 1987, 23/26; BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).

    Die Auslegung selbst ist auch hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit grundsätzlich Sache des Tatrichters (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389 m. w. N.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob die Auslegung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht und dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).

  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).
  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

    Sie sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre bzw. wenn jede Verfügung mit Rücksicht auf eine andere Verfügung getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1358; 1992, 1102; 1999, 1388/1389).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat; hilfsweise ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG FamRZ 1999, 1388/1390; OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00

    Testaments von Nichtehegatten

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat nur zu überprüfen, ob die Auslegung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht und dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht (st.Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389 m.w.N.).
  • OLG München, 09.10.2008 - 6 U 3425/07
    Erst wenn sich auf diesem Wege unter Berücksichtigung aller relevanten - auch außerhalb der Urkunde liegenden - Umstände ein eindeutiger übereinstimmender Wille der Testierenden nicht feststellen lässt, ist auf die Auslegungsregel des § 2271 Abs. 2 BGB zurückzugreifen (BayObLG FamRz 1999, 1388, 1389).
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